ich adressiere dieses Schreiben an Sie, weil ich sicher bin, dass
Sie es richtig einordnen können und den richtigen Ansprechpartner
kennen.
Vor kurzem bekam ich eine Mail, ich sollte die Anfrage vom
24.09.2020 (siehe unten) bewerten.
Ich habe die Bewertung nicht ausgefüllt, meine Anfrage wurde
überhaupt nicht beantwortet, ich hätte also nur ungenügend
bewerten können.
Nachdem die Justizbehörde mich inzwischen informiert hat, dass
meine Anzeige nicht weiter bearbeitet wird, ist es auch nicht mehr
so wichtig, dass Sie tätig werden.
Siehe die Details hier:
https://heinz-wember.de/Betrugsversuche/index.html
Für die Zukunft, wenn wieder mal eine Erpressung bei mir ins Haus
flattert, wäre es schon wichtig zu wissen, was tatsächlich in
ihren Logs über die Aktivität von meinem Internetanschluss
vorhanden ist.
Der Verkehr von mir zu M-Net ist in diesem Fall unwichtig. Es
müsste doch eigentlich auch der Zugang von anderen über M-Net auf
meinen PC protokolliert sein. Ist das tatsächlich so?
Es steht eindeutig fest, dass der Angreifer auf meinem PC etwas
zu meinem Schaden verändert hat. Nach langem Suchen ist die
Schadsoftware nicht mehr aktiv, ich weiß aber nicht warum.
Was meine unten stehende Anfrage betrifft, wäre es denkbar, dass
der Erpresser an dem fraglichen Tag (23.09.2020) vormittags wieder
auf meinem PC war und dann seine Schadsoftware entfernt hat. Dass
dies die Software ReImage auch gemacht haben könnte, ist nur eine
Vermutung. Diese Software habe ich bereits mehrere Tag vorher
benützt, ohne dass die Schadsoftware entfernt wurde.
Ich halte es für wichtig, dass dies von Ihnen geklärt wird. Ich
möchte nur erwähnen, dass ich seit meinem Studium an der TH
München (1962-1968) EDV mache. Im Berufsleben war ich 28 Jahre
bei der NCR in Augsburg als Systemanalytiker und EDV-Leiter, seit
meiner Rente betreibe ich eine relativ große Homepage (300 000
Dateien). Sie können sicher sein, dass ich mit das Log, das bei
Ihnen mit Sicherheit vorhanden ist, auswerten kann. Wahrscheinlich
ist die Spezialabteilung für Internet-Kriminalität auch in der
Lage, dies auswerten zu können.
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Hallo,
ich bin bei Ihnen seit ca 1997 Kunde (damals hieß die Firma nach
Augusta oder so ähnlich) meine Kundennummer ist 200000165
Nicht zum ersten Mal wurde ich von einem Erpresser über E-Mail
heimgesucht, die Details sehen Sie hier:
https://heinz-wember.de/Betrugsversuche/index.html
Ich habe den Vorgang auch angezeigt. Nachdem ich den Mail-Server
des Absenders dieser Erpressungsmail identifizieren konnte, habe
ich vermutlich Chancen, dass der Täter auffindbar ist.
Wie Sie in der oben angegebenen Web-Seite erkennen können, habe
ich den Provider angeschrieben, ich habe auch eine Antwort
bekommen, jedoch nicht die Kundendaten des Erpressers, vielleicht
schafft dies die Staatsanwaltschaft.
Jetzt habe ich gestern festgestellt, dass das Schadprogramm
offensichtlich gestern morgen entfernt wurde, man kann das sofort
erkennen, wenn man gerade in der Bearbeitung einer Datei mit
Indesign ist und eine PDF-Datei exportiert. Ich war gestern von ca
3:30 bis gegen 11:00 im Netz mit einer Pause von ca 1 Stunde gegen
6:30 Uhr.
Heute habe ich gerade die IP-Adresse 62.216.204.159, gestern bis
gegen 8 Uhr hatte ich dieselbe IP-Adresse, zumindest die ersten 3
bytes, das vierte Byte wird bei dem Lop auf die Zugriffsdaten auf
meine Homepage heinz-wember.de nicht angezeigt. Später hatte ich
die IP-Adresse 89.187.165.0 .
Ich weiß nicht genau die Uhrzeit, aber es muss wohl vormittags
gewesen sein, als offensichtlich der Erpresser das Schadprogramm
entfernt hat.
Ich bin sicher, dass Sie die Logdatei ihrer Kunden haben und sehen
können, wer wann auf eine bestimmte IP-Adresse zugegriffen hat.
Mich interessiert natürlich nur die Zugriffe von außen auf meinen
PC.
Zu dieser Zeit war nur ich mit meinem Desktop im Netz.
Kann ich nun von Ihnen diese Zugriffsdatei von gestern
(23.09.2020) vormittags bis etwa 11 Uhr bekommen?
Ich vermute, die gesuchte Adresse wird wohl die IP-Adresse sein,
die einem Provider aus Deutschland, Österreich oder Schweiz
gehört. Wie sie aus dem Erpresser-Schreiben sehen, ist das Deutsch
gut und fehlerfrei, dies war jemand mit deutsch als Muttersprache,
wenn wir Glück haben, ist er hier wohnhaft.
Ich setze auch die Ermittlungsbehörde auf den Verteiler, damit sie
selbst auch aktiv werden kann, falls hier Persönlichkeitsschutz
vorgegeben wird. Nach der deutschen Rechtslage ist jeder Provider
gehalten, die Logs vom Internetverkehr 6 Monate zu sichern und auf
Antrag eines Gerichtsbeschlusses auch weiter zu geben.
Wie Sie unschwer erkennen können, bin ich kein Laie auf dem Gebiet
der EDV, ich mache dies seit 1964, als ich die erste
Programmiersprache auf der PERM der TH München lernte. Später war
ich Systemanalytiker und EDV-Leiter bei NCR in Augsburg. Heute als
Rentner betreibe ich eine relativ große Homepage.
MfG
Heinrich Wember
(Anschrift und Telefonnummer wurde hier entfernt.)
Domain: heinz-wember.de
cc: zuständige Stelle der bayerischen Polizei, die laut Schreiben
der Staatsanwaltschaft von 21.09. den Fall weiter bearbeitet.
23-Okt-2020
Bis vor kurzem habe ich nach infizierten Dateien (in den
Laufwerken D, E, F und G) gesucht. Die von mir verwendeten
Antivirenprogramme (AVG Internet Security, PC Scan & Repair bei
ReImage, Security Reviver, PC Reviver, AVG Driver Update) haben die
infizierten Benutzerdateien (PDF, DOC, DOCX) entweder gar nicht oder
nur unvollständig gefunden.
Jedoch hat das Programm Always Sync, das ich für meine
Sicherheitskopien auf externe Laufwerke benutze, sehr viele infizierte
Dateien (über 100) moniert und nicht kopiert.
Diese infizierten Dateien habe ich komplett gelöscht und bin jetzt
dabei, sie neu aus den den Ursprungsdateien (aus Indesign und mittels
Acrobat DC aus html-Dateien) neu zu erstellen.
Dies nur zu dem Kommentar der Staatsanwaltschaft, die lapidar als
Begründung "... es ist kein Schaden entstanden" das Verfahren
eingestellt hat.
12-Nov-2020
Ich hatte heute ein Telefonat mit dem Staatsanwalt, der meinen
Fall bearbeitet hatte. Es war sehr aufschlussreich, er hat mir die
Hintergründe für seinen Bescheid gegeben (siehe oben das
Schreiben zur Einstellung des Verfahrens).
Ich war der Meinung, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung so
verabschiedet wurde, wie es damals von der Bundesregierung geplant war.
Hauptänderung auf Grund eines Urteils eines Gerichtes, 6 Monate
ist nicht zumutbar, faktisch ist jetzt Pflicht für die Firmen, die
Internetzugriff gewähren, eine Woche. Manche Firmen speichern die
Zugriffsdaten länger, ist aber freiwillig.
Dann ist die Frage, wie lange dauert es, bis ein Rechthilfeverlangen
bei einem anderen Land zum Ergebnis kommt, dies ist meist ein Jahr.
Damit ist natürlich eine Auskunft nicht verwertbar, weil die Firma
sagt, sie kann es nicht ermitteln, weil die Zugriffsdaten bereits
gelöscht sind.
Damit kann die Staatsanwaltschaft meist keinen Fall lösen, die Einstellung des Verfahrens ist daher die Regel.
Die einzige Möglichkeit, den Verursacher mit seiner IP-Adresse und
den übrigen Daten zu bekommen ist die, wenn man innerhalb weniger
Tage ein Ersuchen an eine deutsche Firma sendet, bei der ein Hacker
vermutet wird.
Das heißt mit anderen Worten, jeder Hacker darf praktisch alles, weil er weiß, dass er nicht verurteilt wird.
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