Die Handhabung der Eintragungungen in Kirchebüchern für Kinder lediger Mütter

1. Die standardmäßigen  Eintragung bei den Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen.
1.1 Taufen:
am oberen Rand der Seite das betreffende Jahr, in den Spalten: laufende Nummer der Geburt, Vorname(n) des Kindes, Name der Hebamme, bei ehelichen Geburten: Name (Vor- und Nachname) des Vaters, Beruf und Konfession, (Ort) und Hausnummer, Geburtsname der Mutter (Vor- und Nachname), Konfession der Mutter, evt. weitere Angaben, wenn die Mutter ledig war z.B. Vermerk led. Beruf der Mutter und Ort der Geburt/Taufe, Auenthalt der Mutter z.B. wie bei Vater oder Hausnummer bei einer ledigen Geburt, Datum und Uhrzeit der Geburt, Kirche und Datum der Taufe (die Kirche wird nur bei der ersten Zeile angegeben), Name des Taufspenders, Name der Taufpaten (Vor- und Nachname, Beruf, Ort und Konfession), in der Regel sind zwei Taufpaten verzeichnet, bei Frauen wird der Familienname (=Name des Ehemanns) angegeben, ist die Frau ledig, ist led. angegeben, bei Totgeburten bzw. Nottaufen ist der Raum frei gehalten, dafür steht in der Spalte Taufdatum der Vermerk Nottaufe und Hebamme, Bemerkungen: ist meist nicht ausgefüllt, der Raum wird für die Paten benützt. Bei Legalisierung eines Kindes enthält die Spalte entsprechende Eintragungen.
Gelegentlich sind alle unehelichen Geburten separat in einem Buch aufgeführt.

1.2 Hochzeiten:
am oberen Rand das Jahr
in den Spalten:
laufende Nummer der Hochzeit, Datum der Hochzeit (der Monat ist ausgeschrieben), die folgenden Spalten beziehen sich auf den Bräutigam: Stand (Beruf) und Religion, Ort und Hausnummer, Eltern für die Mutter der Geburtsname, ledig oder Witwer, in  Regel auch die Bemerkung juv. im Falle des Witwers Todesdatum und Name der verstorbenen Frau, Datum und Ort der Geburt/Taufe; die folgenden Spalten beziehen sich auf die Braut: Vor- und Nachname, Beruf und Konfession (statt Beruf ist vielfach der Beruf des Vaters angegeben z.B. Schreinertochter), Ort und Gerichtsort des Aufenthalts, Vor- und Nachname der Eltern (bei der Mutter der Geburtsname), Stand: ledig (virgo) oder Name des Kindes und Geburtsdatum legitimiert, Geburtsdatum und -ort; Name des Pfarrers, die Trauzeugen mit Beruf und Ort, Datum und Ort des zivilen Trauung bzw. bei Hochzeiten vor 1872 Datum der Heiratslizenz, Dispenz/Proklamation: z.B. Dispenz eine Proklamation oder ohne oder ein Kind legitimiert.

1.3 Beerdigungen:
laufende Nummer, Vor- und Nachname des Toten (bei Frauen der Nachname nach der Hochzeit); Stand (Beruf) und Religion; Landgericht, Ort und Hausnummer; ledig oder verheiratet: z. B. Jungfrau, verheiratet, Kind; Krankheit und Arzt bei Gebärmüttern Hebamme.

1.4 Firmungen: diese sind nur teilweise aufgeührt, z.B. die Jahre 1864, 1870 und 1872
Name des Firmlings, Ort des Aufenthalts, Name des Paten und Stand (Beruf) und Wohnort; Knaben und Mädchen sind separat aufgeführt, Angabe des Firmspenders (Bischof) und Name der Kirche (z.B. Ulrichskirche)

2. Uneheliche Geburten
2.1. Ich habe bei allen Taufurkunden bei der Eintragung eines Kindes einer ledigen Mutter immer nur den Namen der Mutter gefunden, das Feld für den Vater ist nicht ausgefüllt. Daneben stand auch illeg. (illegal).

2.2. Bei der Eintragung der Hochzeit einer ledigen Mutter wurde in der Spalte Bemerkungen aufgeführt: ein Kind bzw. zwei Kinder, manchmal standen auch die Vornamen der Kinder dabei, legalisiert. Dann wurde der Taufeintrag ergänzt und der Nachname des Kindes in den Namen des Ehemanns der ledigen Mutter geändert, mit der Bemerkung der Hochzeit und des Datums und Ortes. Natürlich kam auch vor, dass das/die ledigen Kinder nicht legalsiert wurden.

2.3. Aus dieser Eintragung kann man aber nicht schließen, dass der Ehemann auch der biologische Vater der Kinder war, jedoch wird es wohl meist so gewesen sein.

2.4. Bei der Eintragung eines ehelich geborenen Kindes wird natürlich der Name des Vaters (= Ehemann der Frau) angegeben. Ob der Ehemann des Frau der biologische Vater ist, wird nicht geprüft.

2.5. Wird ein Kind eingetragen, bei dem es offensichtlich ist, dass der wohl abwesende Ehemann nicht der Vater sein kann, wird dies vermerkt. Auch wenn der Ehemann zur Zeit der Geburt des Kindes schon länger verstorben ist.

6. Jahre für die Eintragungen: Anfang Taufen: Kriegshaber 1839 (von 1839-1864 sind das Zweitschriften von Oberhausen), Taufen ab 1667 Oberhausen einschließlich Ort Kriegshaber;
Hochzeiten: Kriegshaber ab 1830 (von 1830-1864 sind das Zweischriften von Oberhausen), ab 1667 Hochzeiten Oberhausen einschließlich Kriegshaber.
Beerdigungen: Kriegshaber ab 1829 (von 1829-1864 sind das Zweitschriften von Oberhausen), ab 1747 Beerdigungen Oberhausen einschließlich Kriegshaber.
Diese Eintragungen beziehen sich auf den Zeitraum vor 1872. Die Verfilmungen Kirchenbücher nach 1872 werden im allgemeinen nicht gezeigt. Manchmal ist es so, dass die Taufen/Hochzeiten wenige Jahre nach 1872 gehen. Bei Kriegshaber war es so, dass die  Taufeintragungen bis 1885 gehen, die Eintragungen für die Hochzeiten ebenfalls bis 1885. Das alphabetische Verzeichnis der Taufen, Hochzeiten und Beerdungen gehen meist weiter. Bei Kriegshaber war dies bei Taufen bis 1921, bei Hochzeiten bis 1916 und bei Beerdigungen bis 1921.

7. Inhalt der Eintragungen in den alphabetischen Verzeichnissen:
7.1 Taufen: laufende Nummer, Name des Kindes, Bandnummer des Kirchenbuches, Jahr der Geburt (manchmal auch das genaue Datum), laufende Nummer der Eintragung im Taufbuch.

7.2 Hochzeiten: laufende Nummer, Name des Bräutigams (Vor- und Nachname), Name der Braut, Nummer des Hochzeitbuches, Jahr der Hochzeit bzw. das genaue Datum der Hochzeit, laufende Nummer im Hochzeitsbuch.

7.3 Beerdigungen: laufende Nummer, Name des Verstorbenen, Nummer des Totenbuches, Jahr der Beerdigung bzw. komplettes Datum oder nur Monat und Jahr, laufende Nummer im Totenbuch.

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Änderungstand EintragungenKirchenbuecherKriegshaber.html: 12-Dez-2020
Heinz Wember