Quellen Heimatforschung


Matrikel
Matrikel bis 1875
Sie sind in der Regel als Filme bei den jeweiligen Bistumsarchiven vorhanden und können dort im Leseraum gelesen werden. Dort sind die entsprechenden Lesegeräte. Nachdem die Anzahl der Leseplätze beschränkt ist, sollte man sich vorher telefonisch einen Termin geben lassen.
In letzter Zeit werden immer mehr Kirchenbücher online gestellt, siehe https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/

Allgemein zugängliche Personendaten der Standesämter, Einwohnermeldeämter, Bauämter etc.
Die Standesamtsdaten für alle Personendaten sind in den jeweiligen Stadt-/Kreisarchiven verfügbar (im Fall von Augsburg also das Stadtarchiv Augsburg), die entsprechend dem jetzt gültigen Personenstandsgesetz nun von den Standesämtern (auch Daten von Einwohnermeldeämtern, Bauämtern etc) an die zuständigen Archive abgegeben werden. Nach dem Personenstandsgesetz sind nun alle personenbezogenen Daten für Geburten 110, für Hochzeiten 80 und für Todesdaten 30 Jahre geschützt, d.h. alle Geburten sind vor dem Jahre 1909, die Trauungen 1939 und Todesfälle 1989 in den Archiven verfügbar. Ob nun die Unterlagen in den Archiven im Original dem Besucher vorgelegt oder nur als Kopie zur Verfügung gestellt werden, ist im allgemeinen vom Archiv abhängig, oft sind diese Archivdaten in neu angemieteten Häusern eingelagert und somit für Besucher nicht so ohne weiteres einzusehen. Auf jeden Fall wird der Einsichtnahme in Form von Kopien oder Beantwortung von Anfragen Rechnung getragen. Heute werden in den Standesämtern keine schriftlichen Personenstandsdaten (Familienbücher etc) mehr angelegt, sie werden für die ganze Bundesrepublik in einer Datenbank gespeichert. Auch diese Computerdaten werden nach Ablauf der Sperrfristen (siehe oben also 110, 80, 30 Jahre) den Archiven angeboten. Dies wird aber erst in ca 30 Jahren der Fall sein.

Personendaten, die noch gesperrt sind
Nachkommen bekommen bei den Standesämtern Auskunft und gebührenpflichtige Kopien der entsprechenden Daten für Geburt, Hochzeit und Tod. Fremde Personen bekommen in der Regel keine Auskunft.

Nachkommen werden wohl nicht in allen Fällen, aber dennoch häufig bei den Pfarrämtern Auskunft und Kopien der Daten ihrer Vorfahren bekommen. Jedoch legen im allgemeinen die Bistumsarchive Wert darauf, dass alle historischen Kirchenbuchdaten in den Bistumsarchiven gelagert sind, damit sie für die Nachwelt erhalten bleiben. Ob dies nun alle Pfarrämter durchführen bzw. durchgeführt haben, ist im Einzelfall zu klären.

Filme bei den Mormonen
Diese Filme sind in der Regel vor dem Versenden zu den jeweiligen Forschungszentren der Mormonen in Europa geschützt. Außerhalb Europas (z.B. in Salt Lake City) kann man alle Daten einsehen. Es gibt aber auch Verfilmungen von Kirchenbüchern, die als Zweitschriften in öffentlichen Archiven lagern. Wenn diese ebenfalls verfilmt sind, konnte man sie in der Regel bei Lesestellen der Mormonen am nächsten Ort anfordern. Mittlerweile wurde dieser Dienst eingestellt. Die Kirchenbücher werden nach und nach digitalisiert und ins Internet gestellt.

Kataster
Katasterdaten
Diese sind nach Steuergemeinden sortiert in den jeweiligen Staatsarchiven der Regierungsbezirke gelagert und öffentlich zugänglich. Es sind nur die historischen Daten dort gelagert, die aktuellen Daten liegen bei den Grundbuchämtern der jeweiligen Amtsgerichte (hier ist ein zwingender Grund notwenig, die Daten von fremden Grundstücken einsehen zu dürfen).
Die Kataster von Bayern wurden nach 1806 angelegt. Zuerst wurden Flurkarten erstellt (Maßstab 1:5000 oder 1:1000), in denen die Flurnummer (=Plannummer) und die Hausnummern der Besitzer eingetragen sind. Diese Karten sind in den jeweiligen Staatlichen Vermessungsämtern vorhanden (falls sie den Krieg überstanden haben). In der Regel hat jeder heutige Kreis auch ein Vermessungsamt. Die wichtigsten Daten für die Heimatforscher wurden nach 1830 erstellt. Diese Flurnummern sind seitdem nicht mehr geändert worden. Wurden Grundstücke geteilt, bekamen die Teilgrundstücke Brüche angehängt, also z.B. der Acker von 1830 hatte die Flurnummer 120, die drei Teilgrundstücke bekommen dann die Nummern 120 1/2, 120 1/3 und 120 1/4. Diese Karten wurden alle etwa 25 Jahre neu gezeichnet mit den dann aktuellen Plannummern und Hausnummern. Die Hausnummern der Gemeinden waren meist laufende Nummern, beginnend von 1. Nachdem bei vielen Gemeinden auch viel gebaut wurde, wurden im nächsten Kataster die Hausnummern geändert, im alten Kataster stehen neben den damaligen Hausnummern auch die neuen Hausnummern (in der Regel in einer anderen Farbe). Auch eine Umnummerierung von laufenden Hausnummern zu Straße und neuer Hausnummer ist dort ebenfalls zu finden.
Diese Karten sind Voraussetzung, die Einträge in den Katastern leicht zu finden. In der Regel sind die Kataster nach Hausnummern sortiert eingetragen und enthalten als Referenz die Plannummer (Flurnummer) des Grundstückes, auf dem das Haus steht. Anschließend sind alle weiteren Grundstücke mit deren Größe und Grundsteuer angegeben. Am Ende eines Katasters für ein bestimmtes Haus steht die Seitennummer des Umschreibkatasters. Ist der Eintrag für Haus z.B. 27 auf Seite 34, dann stehen die Einträge für die Umschreibungen im Umschreibkataster, das zu diesem Steuerkataster gehört, auf Seite 34 1/2 (und evt. 34 1/3, 34 1/4 etc.).
Für Schwaben waren die Zeiträume der Kataster und die dazugehörigen Pläne der Vermessungämter um 1810, 1840, 1855, 1867, 1892. Diese Jahreszahlen variieren natürlich, weil eine Katasterkommission die einzelnen Orten nacheinander bearbeitete. Es gibt also Umschreibkataster für den Hauptkataster von 1840, 1855 etc., der letzte Umschreibkataster, der im Staatsarchiv liegt, ist dann der um 1900. Die Daten zu diesem Umschreibkataster gehen dann bis etwa Mitte des 20. Jahrhunderts.

Wichtig ist zu beachten, dass die Plannummer seit etwa 1830 nicht mehr geändert wurde. Das bedeutet auch, dass nach Umgemeindungen bzw. Eingemeindungen die alten Katasternummern mit oder in den bisherigen Steuergemeinden unverändert bleiben. Jedoch kann es auch vorkommen, dass die eingemeindeten Grundstücke in der neuen Gemeinde eine neue, früher nicht vergebene Plannummer erhalten. Es ist auch möglich, dass Grundstücke, die sich über zwei Steuernummern erstrecken, später unter einer einheitlichen Plannummer zusammengelegt werden. Ein Beispiel die Schule von Kriegshaber: der Teil des Grundstückes an der Hauptstraße gehörte immer schon zur Gemeinde Kriegshaber, während die Teile des Grundstückes, die weiter nördlich lagen, früher zur Steuergemeinde Oberhausen gehörte.

Kennt man die Hausnummer des Besitzers eines unbebauten Grundstückes nicht, ist es im allgemeinen aufwändig, die richtige Katasterseite zu finden. Hierzu kann man zwei Methoden anwenden:
man geht von der heutigen Flurnummer aus, die seit 1830 im Hauptteil der Nummer unverändert ist, in den Grundstückrepertitorien sind die Grundstücke nach Flurnummern sortiert eingetragen, bei späteren Grundstücksteilungen werden die neuen Nummern für die Teilgrundstücke in der zeitlichen Reihenfolge der Teilungen eingetragen. Hier ist dann der Verweis auf die Katasterseite angegeben bzw. der weitere Verweis im Repertitorium
man geht von dem Messergebnis beim Hausbau aus. Die Messergebnisse sind pro Steuergemeinde nach Jahren sortiert separat abgelegt. Hier ist dann auch der Verweis auf die Katasterseite enthalten.

Hilfsmittel beim Finden der Katasterseite für ein bestimmtes Grundstück sind neben dem Messergebnisakt die Flächenrepertitorien, die für jedes Kataster separat angelegt sind. Hier sind im allgemeinen die Flurnummern aufsteigend eingetragen.

Adressen
Staatsarchive: http://www.gda.bayern.de hier finden sich die Verweise für Schwaben, Oberbayern, Oberfranken etc.

Bistumsarchive in Deutschland, z.B. Augsburg http://www.katholische-archive.de/Di%C3%B6zesanarchive/Augsburg/tabid/67/Default.aspx

Genealogische Vereine http://wiki-de.genealogy.net/Portal:Vereine

Daten bei den Mormonen https://www.familysearch.org/ Filmsuche bei den Mormonen wurde inzwischen eingestellt. Suche bei anderen Quellen möglich z.B. Ancestry.de

Grundstücksdaten im alten Reich (also vor 1806)


Diese sind im allgemeinen in Salbüchern bei den damals zuständigen Herrschaftsträgern aufgezeichnet und sind häufig bis um das Jahr 1500 zurückzuverfolgen, manchmal auch bis ins Mittelalter. Herrschaftsträger sind Klöster, Hochstifte, Reichsstädte oder Adelsherrschaften. Die Territorien der Klöster und Hochstifte wurden in Bayern 1802/1803 säkularisiert, die Reichsstädte ebenfalls von 1802/1803 bis 1806 und die Adelsherrschaften 1806 mediatisiert. Nachdem die niedere Gerichtsbarkeit in Bayern erst 1848 abgeschafft wurde, sind diese Daten in den zuständigen Staatsarchiven unter den früheren Herrschaftsträgern zu finden. Es ist im Einzelfall für ein bestimmtes Haus in einem Dorf zu prüfen, welchem Herrschaftsträger es gehört hatte. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein bestimmtes Dorf (so auch Kriegshaber) mehreren Herrschaftsträgern gehört hatte. Im Urkataster ist jedoch für die Häuser um 1810 vermerkt, welche Dominikalverhältnisse zutrafen. Manchmal ist es etwas kompliziert, so sind z.B. die Klöster und kirchlichen Stiftungen (z.B. Heilig-Geist-Spital) 1803 der Reichstadt Augsburg zugeschlagen worden, die Reichsstadt wurde aber erst 1806 Teil des Königreichs Bayern. In diesen Fällen liegen die Quellen in beiden Archiven (Staatsarchiv und Stadtarchiv Augsburg) verteilt. In Regensburg war dies erst 1810.
Änderungssstand DB-Tabelle quellenheimatforschnung: 26-Mar-2014 Upd 14-Mar-2021
Heinz Wember


Übersicht Kriegshaber
Änderungsstand quellenheimatforschung.php: 23-Nov-2020
Heinz Wember