Die Hofmark Maxlrain

Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern Heft 17: "Landgericht Aibling und Reichsgrafschaft Hohenwaldeck". Bearbeitet von Franz Andrelang, München 1967. (Seite 204ff) und
Südostbayerische Heimatstudien Band 18: "Die Hofmark Maxlrain Ihre rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung" von Dr. Karl Demmel (Seite 1-6 und 125-126)
"Maxlrain, wenige Kilometer nordwestlich von Bad Aibling gelegen, begegnet unter dem Namen ,,Mahsminreini" bereits im 9. Jahrhundert im Zusammenhang mit der Freisinger Kirche: Podalunc und Reginhart hatten 813 und 822 ihren Besitz zu Maxlrain der Freisinger Domkirche überlassen, den 828 der Kleriker Reginhart als Lehen erhielt. Drei Jahrhunderte später bezieht sich eine Notiz in einem zwischen 1158 und 1184 angelegten Freisinger Salbuch noch einmal auf das ,,beneficium Machsilreine". Fortan erfährt man nichts mehr über eine Abhängigkeit Maxlrains vom Hochstift.
Im 12. Jahrhundert erscheinen Maxlrainer als Eigenleute der Herren von Beyharting: um 1130 Heinrih de Mahsilrein, nach 1170 Hunger von Maxlrain mit seinem Sohn Otto. Daraus läßt sich mit Grund ableiten, daß die Güter zu Maxlrain in den Besitz der Beyhartinger ,,Edlen" übergegangen sind. Denn zugleich mit den genannten Proprii wird von einem vir nobilis Siboto dc Mahselrein berichtet, der nach Tyroller aus der Familie Beyharting-Jakobsberg stammt.
Mit Siboto, der offensichtlich Herr von Maxlrain geworden war, verlöschen um 1190 alle Nachrichten über die Herren dieses Besitzes für mehr als ein Jahrhundert. Im 14. Jahrhundert erscheinen die Maxlrainer häufig als Pfleger und Richter im Dienste der bayerischen Herzöge. Über ihren Stammsitz sind jedoch Angaben erst aus dem 15. Jahrhundert erhalten. Großen Gewinn zog Veit von Maxlrain aus seiner Heirat mit Margarethe, einer der drei Erbtöchter des letzten Waldeckers 1497. Denn nach dem Tod ihres Vaters Wolfgang im Jahre 1483 erhielten sie und Veit das Schloß Wallenburg bei Miesbach und einen großen Teil der zugehörigen Güter. Um die Ansprüche des Freisinger Bischofs als ursprünglichen Lehensherrn der Wallenburg auszuschalten, ließ Wolf von Maxlrain 1523 die Lehensherrlichkeit des Bischofs von Wallenburg auf seinen Sitz Maxlrain übertragen. Beim Stand des Lehensrechtes im ausgehenden Mittelalter erwuchsen daraus dem Maxlrainer weder irgendwelche Leistungen oder Abgaben an den Bischof oder eine Beschränkung seiner Rechte, sondern lediglich die Pflicht der Lehenserneuerung bei Herren- oder Mannfall, also beim Tod des Bischofs oder Schloßherrn. Dieser Vorgang zeigt außerdem klar auf, daß die frühmittelalterliche Verbindung Maxlrains mit Freising längst aufgelöst war.

Veits Sohn Wolf von Maxlrain vereinigte durch den Kauf der Herrschaft Waldeck von der Witwe Hochprants von Sandizell 1516 den ganzen Waldecker Besitz in seiner Hand, 1518 bzw. 1531 setzte sich Wolf von Maxlrain auch in den Besitz der Hofmark Feldolling und Holzolling, so daß er sich schließlich Herr von Maxlrain, Miesbach, Altenwaldeck, Wallenburg, Feldolling und Holzolling nannte.
Unter den nachfolgenden Söhnen Wolf Dietrich und Wolf Wilhelm wurde die Erbfolge 1561 so geregelt, daß Wolf Dietrich und nach ihm jeweils der älteste des Geschlechtes das Waldecker Erbe erhalten sollte, während Maxlrain selbst und die zum Kapitel Schliersee gehörigen Güter Wolf Wilhelm und seiner Linie zugesagt wurden. Bei der Erhebung Waldecks zur Herrschaft Hohenwaldeck gelang der Maxlrainer Linie 1637 der Aufstieg zur Grafenwürde. Der Gewinn dieses Titels bewahrte die Hofmark Maxlrain nicht vor schweren wirtschaftlichen Nöten, die nach dem Tod des letzten Maxlrainers Johann Maximilian Veit (1734) zum Verkauf des gesamten Maxlrainer Stammbesitzes führten."
"Eine der Erbinnen, Maria Franziska, die Gemahlin eines Freiherrn von Satzenhofen, brachte Maxlrain im Jahre 1737 durch Kauf aus der Erbschaftsmasse an sich, veräußerte es aber bereits wieder 1742 an die Gräfin Josefa von Lamberg auf Amerang, eine geborenen Gräfin von Rheinstein und Tattenbach."
[Anmerkung: in anderen Quellen wird Maria Theresia v.Maxlrain als Frau von Freiherrn v.Satzenhofen genannt und das Todesdatum von Maria Franziska soll vor 1734 liegen.]
"Dieser kam 1742 in die Hand der Gräfin Josepha von Lamberg auf Amerang, die Schloß und Hofmark 1750 an ihren Verwandten, den Reichsgrafen Max von Rheinstein und Tattenbach vererbte. Unter diesem wurde die seit 1523 formell bestehende Lehensabhängigkeit Maxlrains von Freising gelöst bzw. nicht mehr beachtet, obwohl der Bischof noch daran festhielt, 1822, ein Jahr nach der Umgestaltung der Hofmark in ein Patrimonialgericht, erbten die Grafen von Arco auf Valley den Besitz Maxlrain."
"Unter ihnen [die Grafen von Rheinstein und Tattenbach] wurde die im Jahre 1523 begründete Lehensabhängigkeit Maxlrains von Freising, welche für den Bischof überdies kaum einen Wert hatte, gelöst. 1757 beschwerte sich noch ein Bischof darüber, daß er nun bereits zwei Jahre im Amt sei und der Schloßherr von Maxlrain noch immer nicht um die Erneuerung des Lehensverhältnisses nachgesucht habe. Dies ist die letzte Nachricht von der Lehenseingenschaft des Schlosses Maxlrain.  Die Grafen Tattenbach besaßen außer der Hofmark Maxlrain noch die Grafschaft Valley an der Mangfall, dann die Hofmarken Holz- und Feldolling, Wattersdorf bei Valley, Maxhofen bei Bruckmühl und den Sitz Jarezöd bei Großkarolinenfeld. Im Jahre 1822 erbte diese gesamten Besitzungen Graf Max von Arco, dessen Geschlecht sich künftig Arco von Valley nannte. Im Jahre 1832 erwarb von ihm ein Graf Lodron Schloß und Hofmark Maxlrain, die Hofmark Maxhofen und den Sitz Jarezöd. Dessen Witwe Emilia veräußerte das Schloßgut Maxlrain im Jahre 1852 an den Fürsten Radali. Auch dieser blieb ebenso wie sein Nachfolger Graf Leyden nicht lange im Besitze Maxlrains. Im Jahre 1870 erwarb es Reichsgraf Ludwig von Arco zu Zinneberg. Sein und seiner Nachkommen Eigentum bzw. Fideikommisgut blieb es dann bis zum Jahre 1936. ... Maxlrain, im oberbayerischen Bezirksamt Aibling 5 km nordwestlich von Bad Aibling gelegen, ist heute abgesehen von drei selbständigen Bauernhöfen, ein Schloßgut, bestehend aus einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb und einer Brauerei, seit 1936 im Eigentum von Leo Graf von Hohenthal und Bergen."
Heute [2000] ist das Schloß im Besitz von Prinz Erich Georg von Lobkowicz und seiner Frau Christina, geb. Hohenthal und Bergen, eine Enkelin von Leo Graf von Hohenthal und Bergen.

1848 Verwaltungsreform im Königreich Bayern, Ende der Hofmarken.

"Auf Grundbesitz finden sich erste Hinweise in drei Freisinger Traditionen aus den Jahren 813, 822 und 828. Die hier erwähnten Schenkungen aus Maxlrain an die Freisinger Kirche lassen auf großen Besitz in Maxlrain schließen, da sich unter den Stiftungen auch eine Eigenkirche befand. Die Gründung einer Eigenkirche war nur bei größerem Grundbesitz möglich. Nach der Urkunde von 828 gehörten zum Stiftungsgut ,,aedificia curtifera", Meierhöfe, denen kleinere Güter unterstanden. Daraus läßt sich schließen, daß die Grundherrschaft in einem Fronhofsverband zusammengefaßt war. Für die nachfolgenden Jahrhunderte sagen die. Quellen nichts über den Grundbesitz zu Maxlrain aus. Erst in einem Stiftungsbuch vom Jahre 1501 finden sich nähere Anhaltspunkte über den Besitz der Hofmark Maxlrain. Die Güter lassen sich ihrer Lage nach in zwei Gruppen unterscheiden: jene, die im Hofmarksbezirk lagen, der durch den sog. Freigraben, wie er heute noch heißt, begrenzt wurde, und jene, die unter den Gütern anderer Grundherren verstreut lagen. Innerhalb des ,,Freibezirkes" befanden sich neben Grundstücken, die ,,der Herr selbst in seinem prauch" hatte und denen, die dem Hauspfleger in Maxlrain zustanden, drei an Bauern verstiftete Höfe und die Taferne. Dazu kam noch ein Hof im ,,Aichach", der 1752 und auch heute Aichner genannt wird, und die beiden Höfe zu Wilpasing. Die 1501 genannten Güter sind auch noch Jahre später im Teilungsbrief zwischen Wolf Dietrich und Wolf Wilhelm von Maxlrain aufgeführt und blieben, abgesehen von kleineren Zubauten in Maxlrain selbst, bis ins 19. Jahrhundert erhalten. Von den außerhalb des ,,Freiungsbezirkes" gelegenen einschichtigen Gütern des 16. Jahrhunderts gehörten die Mühlen zu Adlfurt und Thürham (beide Gde. Mietraching) und der Hof zu Linau zum ursprünglichen Maxlrainer Grundbesitz. Dazu kamen die beiden Sedlhöfe zu Ober- und Niederfischbach. Bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts vermehrte sich die Zahl der einschichtigen Güter im Landgericht Aibling um 2 Höfe zu Aibling, je einen zu Ginsham, Mittergschwendt, Happing, Högling, Jakobsberg, Wiechs. Die Güterbeschreibung vom Jahr 1580 führte noch etwa 25 weitere einschichtige Güter auf, die sich in den Schergenämtern Föching und Feldkirchen häuften und in den Ämtern Waith und Aibling spärlicher auftraten. Bis zum Jahr 1671 erhöhte sich die Zahl der einschichtigen Güter auf 39, die bis ins 19. Jahrhundert unverändert erhalten blieb. Etwa die Hälfte dieser Güter war ursprünglich als Lehen vergeben, wurde jedoch dann zurückgekauft und in die Grundherrschaft übernommen. Dem gleichbleibenden engbegrenzten und geschlossenen Grundbesitz des Hofmarksbezirkes stand also eine steigende Zahl von Streugütern gegenüber.

Maxlrains Hofmarks und Gerichtsherrschaft, die erst 1537 in einem Urbar erwähnt werden, sind gekennzeichnet durch das Freiungsrecht, das der Hofmarksherr mit Erfolg (für seinen Schloßbezirk) beanspruchte. Dieser Freiungsbezirk umfaßte räumlich den um das Schloß Maxlrain liegenden, vom Freigraben umgebenen geschlossenen Maxlrainer Güterkomplex mit den Orten Maxlrain, Aich und Wilpasing.

(Testament Wolfs von Maxlrain 1561. Aus den Erbfolgebestimmungen folgte, daß die Herren auf Maxlrain auch Besitzer der Herrschaft Waldeck werden konnten, während die Linie Wolf Dietrichs von der Erbfolge auf Maxlrain ausgeschlossen war.
Der letzte Maxlrainer hatte durch mißglückte Bergbauunternehmungen im Arzmoos im Wendelsteingebiet und im Josephstal bei Schliersee Maxlrain in völligen wirtschaftlichen Ruin gestürzt. - Vgl. auch K. Demmel, Die Hofmark Maxlrain, ihre rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung, in: Südostbayerische Heimatstudien 18, 1941, 8. 4f.)"


Die Reichsgrafschaft Hohenwaldeck und die Maxlrainer
Historischer Atlas von Bayern, Teil Altbayern Heft 17: Landgericht Aibling und Reichsgrafschaft Hohenwaldeck. Bearbeitet von Franz Andrelang, München 1967.
Südostbayerische Heimatstudien, Herausgegeben von Josef Weber, Band 18, Die Hofmark Maxlrain, Ihre rechtliche und wirtschaftliche Entwicklung, von Dr. Karl Demmel, Verlag der Südostbayerischen Heimatstudien, J. Weber, Hirschenhausen, Post Jetzendorf (Oby). 1941. (Signatur: NS 1500 S944-18 Uni-Bibliothek Passau)
Die Maxlrainer. Eine historisch-genealogische Abhandlung. Oberbayer. Archiv, Bd 16, München 1856. Von Theodor Wiedemann
Adelslexikon: Gräfliche Häuser XI 1983
Adeldatenbank früher Uni-Erlangen
Änderungsstand: 27-Mar-2007 16-Jul-2018Heinz Wember Augsburg